Mieterhöhung nach Modernisierung?

Bundesgerichtshof hat über Härtefallabwägung entschieden Der Bundesgerichtshof hat kürzlich eine Entscheidung getroffen, die sich mit einer Mietpreiserhähung einer frisch modernisierten Wohnung beschäftigte. Spezieller mit der Berufung auf eine unzumutbare Härte der Mietpreiserhöhung im Rahmen der Modernisierung. Die Grundlage dieser Berufung ist der § 559 Abs. 4 Satz 1 BGB. § 559 Abs. 4 Satz 1

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