Makleralleinauftrags

BGH-Urteil zur automatischen Verlängerung eines Makleralleinauftrags

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einem Immobilienmakler ein auf sechs Monate befristeter Makleralleinauftrag erteilt werden kann. Dieser kann sich automatisch auf drei weitere Monate verlängern, sofern er nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen gekündigt wird. Dies kann in den Allgemeinem Geschäftsbedingungen festgehalten werden. Zum Sachverhalt Die Klägerin wurde von der Beklagten als Maklerin engagiert,

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