Der Bundesgerichtshof hat in einem Fall entschieden, bei dem der Mieter eine unrenovierte Wohnung übernommen hat. Bisher galt: An etwaige Schönheitsreparaturen muss sich der Vermieter nicht beteiligen. Das neue Urteil: Die Kosten, zum Beispiel für einen Neuanstrich, müssen zur geteilt werden. So muss der Vermieter 50% der Kosten übernehmen.
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