In diesem Fall entschied der Bundesgerichtshof über die Ansprüche zweier Mieter auf Schadensersatz, wenn der Vermieter eine Pflichtverletzung begeht. In zwei Verfahren entschied der zuständige VIII. Zivilsenat am 09.12., dass ein Mieter keinen Anspruch auf die Zahlung von Maklerkosten, die für den Erwerb von Wohnungs- oder Hauseigentum angefallen sind, besitzt. Verfahren VIII ZR 238/18 Dem
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