Kein Widerrufsrecht bei Mieterhöhungen

Der Bundesgerichtshof entschied nach Zustimmung eines Mieters: Im vorliegenden Fall geht es um eine Mieterhöhung, im Rahmen des ortsüblichen Mietspiegels, der Kaltmiete, welcher der Mieter zustimmte. Nachdem der Kläger zugestimmt hatte, zog er kurze Zeit später seine Zustimmung zurück. Er bezahlte im nachfolgenden Verlauf unter Vorbehalt den Differenzbetrag von Oktober 2015 bis Juli 2016 von

Read More