Vielen Aufgaben des Hausverwalters liegt das Wohnungseigentumsgesetz zu Grunde. Man kann es fast schon als die “Bibel” der Hausverwalter bezeichnen. Im Folgenden fassen wir kurz und knapp die Rechte und Pflichten eines Hausverwalters gegenüber den Kunden zusammen.
Alle Pflichten, die ein Hausverwalter zu erfüllen hat, finden sich im ersten Abschnitt des Paragraphen. Er muss zwingend die Beschlüsse der Wohnungseigentümer umsetzen und muss darüber hinaus dafür sorgen, dass sich jeder Bewohner im Haus an die Hausordnung hält. Auch die Beauftragung von Wartungs- und Reparaturarbeiten zählt zu den Pflichten eines Hausverwalters, da er sich darum kümmern muss, dass alle Maßnahmen getroffen werden, die der Instandsetzung und Erhaltung des gemeinsamen Eigentums dienen.
Ein Hausverwalter muss auch “sonstige zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderliche Maßnahmen” treffen. Dies muss in dringenden Fällen geschehen. Als dringende Fälle werden solche bezeichnet, bei denen höhere Gewalt im Spiel ist. Also beispielsweise Brände, Hochwasser, Explosionen und so weiter.
Der Hausverwalter steht des weiteren in der Pflicht, den Eigentümern die Last der vielen bürokratischen Aufgaben abzunehmen. Der Hausverwalter kümmert sich zum Beispiel um die Zahlung von Steuern oder Abfallgebühren.
Eine weitere Aufgabe des Hausverwalters ist es, eingenommene Gelder zu verwalten und die Eigentümer über Rechtsstreitigkeiten zu informieren.
Um die oben genannten Pflichten der Hausverwaltung umzusetzen, stehen dem Hausverwalter per Gesetz Rechte zu. Die wichtigsten Rechte haben wir im nächsten Punkt für Sie zusammengefasst.
Ein Recht der Hausverwaltung ist es, Zustellungen und Willenserklärungen entgegenzunehmen, die an alle Wohnungseigentümer des Hauses gerichtet sind. Auch darf die Hausverwaltung Maßnahmen treffen, die zwingend nötig sind um eine Frist einzuhalten.
Im Falle eines Rechtsstreits steht es der Hausverwaltung zu, die Ansprüche der Wohnungseigentümer vor Gericht, oder außergerichtlich, vorzubringen und geltend zu machen.
Allerdings sind auch banale Dinge, wie der Abschluss eines Telefon- oder Stromvertrages im Namen der Eigentümer ein Recht der Hausverwaltung.