Hausverwaltung #1
Wie Funktioniert das überhaupt?
Eine Hausverwaltung hat viele unterschiedliche Aufgaben. Diese unterscheiden sich je nach Art des Objektes. Handelt es sich beispielsweise um ein Haus mit Eigentumswohnungen oder aber um ein großes Mietshaus? Diese Information ist wichtig, weil im Falle eines Hauses mit Eigentumswohnungen das Wohnungseigentumsgesetz die Grundlage für die Regelung der Pflichten des Eigentümers darstellt. In diesem ist ganz klar festgelegt was geschehen muss und worauf geachtet wird. Im folgenden haben wir verschiedene Unterpunkte aufgelistet, die zeigen, wie umfassend die Tätigkeit einer Hausverwaltung ist.
Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters sind in §27 des Wohneigentümergesetzes festgelegt. Dazu gehört unter anderem,
Wichtig ist insbesondere bei der Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder, dass der Verwalter der Hausverwaltung die Gelder von seinem eigenen Vermögen getrennt hält. Man darf kein Entgeldkonto erstellen, auf dem die Gelder liegen. Sie müssen zwingend auf einem offenen Fremdkonto liegen, dessen Inhaber die Wohnungseigentümer sind. Der Hausverwalter darf lediglich eine Verfügungsberechtigung besitzen. Um den Eigentümern mehr Schutz zu geben kann die Verfügung über die Gelder ab einer bestimmten Summe an eine Zustimmung des Verwaltungsbeirates der Eigentümer gekoppelt sein.
Ein Service Ihrer Hausverwaltung!