Aber ist das überhaupt zulässig?

Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung bezüglich dem einheitlichen Einbau von Rauchmeldern entschieden. Der einheitliche Einbau von Rauchmeldern bezeichnet dabei, dass die Kosten für den Einbau und die Wartung für Rauchmelder auf alle Eigentümer umgelegt werden können. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sich in den Wohnungen für die Eigentümer bereits Rauchmelder befinden. Es gab in diesem Fall eine Klage von Eigentümern aus Nordrhein-Westfalen. Diese wollten sich in diesem Zuge nicht an einem einheitlichen Einbau beteiligen wollten. Die Richter bezogen sich in diesem Fall allerdings auf eine Regelung “aus einer Hand”, die demnach die Sicherheit aller erhöht und außerdem die versicherungsrechtlichen Kosten, sowie den Mehraufwand um ein vielfaches senkt. Denn die Prüfung, ob die mittlerweile gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder auch wirklich angebracht sind, ist so um ein vielfaches einfacher.

Der vorliegende Fall

Im vorliegenden Fall sollten die Kosten aus der Instandhaltungsrücklage bezahlt werden. In diese zahlten die Eigentümer der Eigentümergemeinschaft seit Jahren ein. Die Kläger  aus Nordrhein-Westfalen, die bereits Rauchmelder in ihrer Wohnung angebracht hatten wollten aus dieser Regelung ausgenommen werden und kein Geld der Instandhaltungsrücklage aufwenden.

Rauchmelder sind mittlerweile im privaten Wohnraum in allen 16 Bundesländern Pflicht. Dabei sind Neu- und Umbauten vom Eigentümer mit Rauchmeldern auszustatten. Bei Bestandsbauten ist auch der Eigentümer in der Pflicht, allerdings gibt es hier Regelungen, bis wann der Einbau erfolgt sein soll. Diese Fristen sind in jedem Land unterschiedlich, hier lohnt sich also ein Blick in die entsprechende Gesetzgebung oder ein Anruf bei Ihrer Hausverwaltung.

Übrigens: Sachsen hat als einziges Bundesland nur eine Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten. Bei Bestandsbauten besteht (mittlerweile) noch keine Pflicht zum Einbau eines Rauchmelders. Vermutlich wird diese Regelung aber nicht mehr allzu lange bestehen bleiben aufgrund der großen Wichtigkeit dieser Lebensretter.

Ein Service Ihrer Hausverwaltung!