Erbenhaftung des Fiskus wurde beschlossen!

Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung bezüglich der Haftung bei Wohngeldschulden in einer Wohneigentümergemeinschaft entschieden.

Der vorliegende Fall:

Im vorliegenden Fall geht es um ein verstorbenes Mitglied einer Wohneigentümergemeinschaft. Der Alleinerbe des Verstorbenen ist das klagende Land. Der Beklagte ist in diesem vorliegenden Fall eine Wohneigentümergemeinschaft. Im Juni 2006 verstarb der Mieter der Wohnung und das Land zog bis 2007 die Mieten des Mieters der Wohnung ein. Im Gegenzug wurde  bis März 2007 Wohngeld an die Wohneigentümergemeinschaft gezahlt. Die Wohnung des Mieters stand ab 2007 leer. Das Land teilte der WEG im Juni 2007 mit, die Wohnung bis zum Verkauf selbst zu verwalten. Die Frage ist nun, inwieweit das Land die vermeintlichen Wohngeldschulden an die Wohneigentümergemeinschaft zahlen muss.

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs gab einer Revision statt und befand, dass es sich bei den Wohngeldschulden nicht um sogenannte, auf den Kläger bezogene, Eigenverbindlichkeiten, sondern um Nachlassverbindlichkeiten handelt.

Dies bedeutet, dass der Fiskus bzw. das hier klagende Land eine Funktion der Ordnung wahrnehmen. In dieser Ordnungsfunktion wird die ordnungsgemäße Nachlassabwicklung gewährleistet und ein herrenloses Auftreten von Nachlässen nicht auftreten. Sobald der Fiskus allerdings, wie in diesem Fall, zu erkennen gibt, dass er die Wohnung zu eigenen Zwecken nutzt, ist es möglich und in diesem bestimmten Fall auch gerechtfertigt die Schulden bezüglich des Wohngeldes, als Eigenverbindlichkeiten zu qualifizieren und demzufolge die Haftungsbeschränkung auszuschließen.

In diesem bestimmten Fall muss nun noch entschieden werden, inwieweit das Verhalten des Klägers eingeordnet wird. Sollte es sich ergeben, dass das Land die Wohnung zu eigenen Zwecken nutzen will, könnte das Urteil anders ausfallen als bei einer reinen Nachlassverwaltung seitens des Landes. 

Bei weiteren Änderungen und Urteilen in diesem Fall halten wir Sie natürlich weiterhin auf dem Laufenden!

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